Die ambulante Palliativversorgung durch Haus- und Fachärzte wird ausgebaut. Dazu werden zum 1. Oktober 2017 mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen (besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung).
Informationen zur neuen Leistung nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V und im im EBM finden sie hier:
* Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V
* Entscheidungserhebliche Gründe
* Neue Leistungen im EBM