Entscheiden sich Ärzte aufgrund des Patientenwillens gegen eine weitere intensivmedizinische Behandlung, ist das nicht immer einfach. Juristisch ist es jedoch wenig bedeutsam, ob sie eine lebenserhaltende Maßnahme beenden oder gar nicht erst beginnen.
Von Thomas Müller
BERLIN. Von maßloser Apparatemedizin kann auf Intensivstationen heute nicht mehr die Rede sein: Bei 50 bis 70 Prozent der Patienten, die sterben, wurde zuvor auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Das, was viele Menschen fordern, nämlich in aussichtslosen Situationen nicht künstlich am Leben gehalten zu werden, sei längst Realität, hat Professor Frank Joachim Erbguth vom Klinikum Nürnberg auf der Arbeitstagung Neurologische Intensivmedizin (ANIM) in Berlin berichtet.
Dennoch gebe es in diesem Bereich nach wie vor große Unsicherheiten. Sei die Entscheidung gefallen, den Willen des Patienten zu befolgen und lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, hätten viele Ärzte ein großes Problem damit, einmal begonnene Maßnahmen abzubrechen - sie verzichten eher darauf, eine neue Therapie einzuleiten.
Eine Antwort auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG)
David (2), Lisa (21), Klaus (59) und Martha (97) haben eines gemeinsam: sie sind unheilbar schwerkrank und werden in absehbarer Zeit sterben. Ihr Alltag ist geprägt von leidvollen Symptomen und Lebenssituationen, die Einfluss haben auf ihr körperliches, psychisches, soziales sowie spirituelles Wohlbefinden. Manche Menschen sehen diese Situation mit dem Leben nicht mehr vereinbar, sie wollen der Gesellschaft nicht „zur Last“ fallen.